Garantie
Bei umfangreichen Gebiss-Sanierun-
gen mit Zahnersatz gewähren wir für
den in unserer Praxis eingegliederten
Zahnersatz aufgrund der hohen Prä-
zision und Qualität der zahntechni-
schen Leistungen eine Garantie von
fünf Jahren.
Voraussetzung ist die regelmäßige,
halb-jährliche Kontrolle und professi-
onelle Zahnreinigung(PZR), um einen
dauerhaften Erfolg zu erreichen.
Zahnersatz in diesem Sinne sind:
Kronen, Brücken, Inlays, sowie Stahl-
gerüste für Prothesen.
Kunststoffe für Verblendungen und Kunst-
stoffprothesen sind von der Garantie
ausgenommen, ebenso enstehende
Entzündungen der Nerven(Pulpa),
des Zahnfeisches und der Schleim-
haut.